Informationen zur Kommunalwahl

Am 14. September findet die Kommunalwahl in der Gemeinde Bönen statt.

Am 1. August wurde in Bönen das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl aufgestellt. Alle im Melderegister erfassten Wahlberechtigten sind dabei in das Wählerverzeichnis übernommen worden.
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in dem Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das Wählerverzeichnis der Gemeinde umfasst 13.644 Wahlberechtigte, für die derzeit die Wahlbenachrichtigungskarten gedruckt werden.

Wahlbenachrichtigungen:
Die Wahlbenachrichtigungskarten befinden sich derzeit im Druck bei einem externen Druckdienstleister und werden den Wahlberechtigten voraussichtlich in der 33. Kalenderwoche in Bönen zugestellt.
Hierbei kommt es erfahrungsgemäß in einigen Fällen vor, dass z.B. Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften ihre Karten nicht am selben Tag erhalten. Die Zustellung der Karte des Ehepartners oder Mitbewohners folgt dann in der Regel einen oder auch zwei Tage später.
Den Wahlbenachrichtigungen können wie gewohnt das zuständige Wahllokal sowie weitere Informationen zur Wahl entnommen werden.
Bis zum 23. August sollten die Karten bei den Wahlberechtigten angekommen sein. Wer bis dahin keine Post erhalten hat, aber davon ausgeht, dass er wahlberechtigt ist, setzt sich bitte unbedingt mit dem Wahlamt der Gemeinde in Verbindung.

Briefwahl:
Für Wählerinnen und Wähler, die an der Briefwahl teilnehmen möchten, ist auf der Rückseite der Karte ein Briefwahlantrag abgedruckt.
Briefwahlunterlagen können online ab dem 15. August 2025 auf der Homepage der Gemeinde Bönen (www.boenen.de) online beantragt werden. Über die Rubrik „Aktuelles“ ist das Online-Antragsformular zu erreichen.
Das Wahlamt sendet die Briefwahlunterlagen dann per Post zu.

Für Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen oder direkt vor Ort wählen möchten, wird das Wahlamt wieder ein Briefwahlbüro einrichten. In diesen Fällen ist die Vorlage des Personalausweises (oder vergleichbarer Lichtbildausweis) erforderlich.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus der Gemeinde Bönen (Raum 101, barrierefreier Zugang) und ist ab dem 18. August von montags bis freitags von 8:30 bis 12.30 Uhr und montags und dienstags von 13.30 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 13.30 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Wer Briefwahlunterlagen für eine dritte Person (z.B. Ehepartner) mitnehmen möchte, muss eine entsprechende Vollmacht vorweisen; eine Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.

Bei Fragen steht Herr Wilke vom Wahlamt der Gemeinde (Rufnummer 933-107 / Mail: wahlen@boenen.de) gerne zur Verfügung.