Hundeanzeige für einen großen Hund

Beschreibung

Anzeige eines großen Hundes sowie Erfüllung der entsprechenden Haltungsvoraussetzungen

Zu den großen Hunden i.S.d. § 11 LHundG zählen alle Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Die Haltung eines großen Hundes ist der örtlichen Ordnungsbehörde durch das Ausfüllen eines Formulars anzuzeigen. Außerdem dürfen große Hunde nur gehalten werden, wenn
  • die Halterin/der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt,
  • der Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist und
  • für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • <link https: recht.nrw.de lmi owa external-link-new-window external link in new>LHundG NRW

Benötigte Unterlagen

  • Kopie des Impfausweises des Hundes
  • Aktuelle Police zur Haftpflichtversicherung des Hundes
  • Sachkundebescheinigung vom Tierarzt

Formulare

Ansprechpartner/in