Leichnamsüberführung ins Ausland - Bescheinigung -

Beschreibung

Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit einem Leichenpass zulässig. Dieser wird von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt.

Gebühren

  • Die Verwaltungsgebühr für einen Leichenpass beträgt 15,00 Euro.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 17 BestG NRW

Benötigte Unterlagen

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes
  • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten ärztlichen Leichenschau

Ansprechpartner/in