An- und Abmeldung eines Nebenwohnsitzes

Beschreibung

Sie können einen Nebenwohnsitz persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person im Bürgerbüro der Gemeinde Bönen anmelden. Ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass im Original) der Person, die sich anmeldet, ist zwingend erforderlich.

Melden Sie sich in Bönen mit Nebenwohnsitz an, setzt sich die Meldebehörde automatisch mit der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes in Verbindung. Jede weitere Wohnung innerhalb des Bundesgebietes ist meldepflichtig.

Die Nebenwohnung kann sowohl bei der Meldebehörde der Hauptwohnung, als auch bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde abgemeldet werden. 

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Anmeldung durch Dritte Vollmacht mit Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Hinweis Personen mit Hauptwohnsitz im Ausland können keinen Nebenwohnsitz im Inland anmelden.

Formulare

Ansprechpartner/in