Wichtige Regeln für den Besuch von kommunalen Gremiensitzungen!

Sie wollen an einer kommunalen Gremiensitzung (Ausschuss oder Rat) teilnehmen?, dann gelten coronabedingt folgende Beschränkungen:

Aufgrund eines 7-Tage-Inzidenzwertes von mehr als 35 dürfen gemäß § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 CoronaSchVO an kommunalen Gremiensitzungen nur noch immunisierte oder getestete Personen teilnehmen. Dies gilt sowohl für die Gremienmitglieder als auch für die teilnehmende Öffentlichkeit. Wegen der nachgewiesenen Immunisierung oder Testung gilt wegen § 3 Absatz 2 Nummer 7 CoronaSchVO n F. während der gesamten Sitzung an den Plätzen weder Abstandspflicht noch Maskenpflicht. Bis zum Sitzplatz und beim Verlassen der Räumlichkeit ist jedoch weiterhin eine Maske zu tragen.

Beim Zugang zu den Sitzungsräumlichkeiten ist der erforderliche Nachweis einer Immunisierung oder Testung (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden) gemäß § 4 Absatz 5 CoronaSchVO einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter der Gemeinde Bönen vorzulegen. Selbsttests sind dafür nicht ausreichend. Personen, die den Nachweis nicht führen, sind von der Teilnahme auszuschließen (§ 4 Absatz 5 Satz 3 CoronaSchVO). Beim Betreten des Sitzungsortes besteht weiterhin die Pflicht zur Hand- Desinfektion.

Mit Blick auf die notwendigen Kontrollen, bittet die Verwaltung um frühzeitiges Erscheinen.

Ergänzender Hinweis: Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des VG Minden, werden Gremienmitglieder des PBU, da sie nicht an der Ausübung ihres Mandates gehindert werden dürfen, auch eingelassen, wenn sie den Nachweis nicht führen können oder ihn verweigern. Allerdings werden sie so platziert, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann und sie müssen für die Sitzungsdauer eine FFP 2/medizinische Maske tragen.