Neue Parkregelung Vöhdestraße

Die Parkregelung in der Vöhdestraße muss neu geregelt werden.

Im Rahmen eines Einsatzes aufgrund eines medizinischen Notfalls konnte der Rettungsdienst die Einsatzstelle aufgrund von Behinderungen (beidseitiges Parken) durch den ruhenden Verkehr nicht erreichen. Ebenso war der Abtransport nicht gesichert. Durch ein Hinzuziehen der Polizei wurde der Vorgang aufgenommen und sowohl von dem Rettungsdienst als auch der Polizei an die Leitstelle gemeldet. Durch den offiziellen Hinweis ist die Gemeindeverwaltung angehalten, in dieser Örtlichkeit parkregelnd in den ruhenden Verkehr einzugreifen. Die Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ist ebenfalls ergangen.

In der 51. Kalenderwoche, also ab heute, wird daher in Fahrtrichtung links ein absolutes Halteverbot aufgestellt werden, so dass eine Strecke für alle Fahrzeuge, auch Einsatzfahrzeuge, befahrbar ist. Der Fußweg befindet sich in Fahrtrichtung rechts. Zum sicheren Einstieg u.a. für Kinder ist auf ein Halteverbot auf dieser Seite verzichtet worden.