Maßnahmen zum Schutz für wandernde Kröten und andere Amphibien

Durch die besonders milde Witterung kann es in diesem Jahr schon zu einer frühzeitigen Wanderung der heimischen Amphibien kommen. Die Gemeinde Bönen veranlasst im Jahr 2021 wieder Maßnahmen zum Schutz für wandernde Kröten und andere Amphibien.

Davon betroffen sind nachfolgende Straßen:

Witheborgstraße:
Die Witheborgstraße wird wie in den Jahren zuvor zwischen der Einmündung Hohlweg und der Röhrberg ab dem 25. Februar 2021 nur für Anlieger zum „Hof Düsing“ bzw. zum „Hof Disselhoff“ freigegeben. Während der Sperrung stehen die K 42 / Rhynerner Straße als Umfahrung zur Verfügung.

Umfeld des Hochwasserrückhaltebeckens des Lippeverbandes an der Seseke:
Hier wird der Schwarze Weg zwischen Fritz-Husemann-Straße und Speckenstraße ab dem 25. Februar 2021, jeweils in der Zeit zwischen 19.00 Uhr und 06.00 Uhr voll gesperrt. Eine Umleitung erfolgt über die Fritz-Husemann-Straße, Feldstraße und den Kletterpoth. An der Speckenstraße wird zwischen der Kamener Straße und der Brücke über die Kleine Seseke eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Km/h eingerichtet. In den Abendstunden ist besondere Vorsicht geboten, da die ehrenamtlichen Helfer hier die Amphibien zum Laichgewässer über die Speckenstraße bringen. Hier müssen Verkehrsteilnehmer mit dem Einsatz von Blitzpylonen (Pylonen mit aufgesetzter Leuchte) und einer Fahrbahneinengung rechnen.

Die Maßnahmen werden mit dem Ende der Wanderungen wieder aufgehoben.