Anträge sind nur bis zum 31.12.2026 möglich!

Ein Problem der Energiewende ist das Speichern von Strom für die Zeiten in denen die Erneuerbaren Energien nicht zur Verfügung stehen. Um diesem Problem entgegen zu wirken unterstützt die Gemeinde den RVR bei der Förderung von stationären Stromspeichern. Dabei können natürliche Personen, die Eigentümer von Einfamilienhäuser sind, einen Zuschuss von 300 € für Ihre neue PV-Anlage mit Batteriespeicher erhalten.  Alle Unterlagen zur Sonderaktion können Sie nachfolgend herunterladen. Förderanträge können digital mit den entsprechenden Unterlagen an umwelt@boenen.de gesendet werden. Auch der Postweg ist möglich.

 

Richtlinien und Formulare

 

Weitere Unterlagen und Links:

 

Einzureichende Unterlagen und Fristen nach Erhalt der Bewilligung für die Auszahlung:

  • Ein vom Fachunternehmen bestätigtes Formblatt über die ordnungsgemäße sichere Inbetriebnahme von Batteriespeicher und Photovoltaikanlage gemäß gültiger Normen und Regelwerke (Inbetriebsetzungsprotokolle)
  • Bild der installierten PV-Anlage und Batteriespeicher (als Datei per Mail)
  • Der Batteriespeicher und die Photovoltaik-Anlage müssen spätestens sechs Monate nach Zuschussbewilligung funktionsfähig in Betrieb sein.
    • Ist diese Frist nicht einzuhalten, ist ein schriftlicher Antrag auf Fristverlängerung mit nachvollziehbarer, plausibler Begründung für die Verzögerung bei der Gemeinde Bönen einzureichen, die im Einzelfall über eine Fristverlängerung nach billigem Ermessen entscheidet

Förderungsvorraussetzungen:

Die im folgenden genannten Voraussetzungen müssen ALLE eingehalten werden:

  • Installation des stationären Batteriespeichers und der Photovoltaik-Anlage durch ein Fachunternehmen sowie Einhaltung der technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers vor Ort.
  • Der Speicher muss eine Speicherkapazität von mindestens 3 kWh aufweisen und dem Stand der Technik entsprechen (z. B. Lithium-Ionen-Technologie).
  • Die Modulfläche der Photovoltaik-Anlage muss mindestens 10 m² betragen.
  • Die geförderte Anlage soll mindestens zehn Jahre lang genutzt werden.
  • Beantragung der Förderung vor Beginn der Maßnahme bei der Gemeinde Bönen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen, Planungsarbeiten gelten nicht als Beginn der Maßnahme.
  • Je Antragsteller und je Einfamilienhaus wird nur ein stationärer Batteriespeicher gefördert.

 

Förderungsausschlüsse:

  • Eigenleistungen.
  • Mobile Stromspeicher.
  • Batteriespeicher für sogenannte Inselanlagen.
  • Batteriespeicher für Steckersolargeräte.
  • Gebrauchte Batteriespeicher.
  • Erweiterungen bereits bestehender Batteriespeicher.
  • Batteriespeicher bei Erweiterungen von bereits bestehenden Photovoltaik-Anlagen.
  • Batteriespeicher bei gepachteten, gemieteten, geleasten oder gebrauchten Photovoltaik-Anlagen.
  • Anträge, welche nach dem 31.12.2026 eingereicht werden.
  • Maßnahmen, denen planungs- oder baurechtliche Belange entgegenstehen.
  • Maßnahmen, mit deren Ausführung vor der Antragstellung begonnen wurde.
Informationsbox

Ansprechpartner/in

Jan-Christian Borchard

 

Kontakt

Fon 0 23 83 / 933 354

Fax 0 23 83 / 933 119

E-Mail jan.borchard@boenen.de

 

Adresse

Gemeinde Bönen, Am Bahnhof 7, 59199 Bönen 

Zimmer 423

 

Sprechzeiten

Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und

Montag, Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Ansprechpartner/in
Maximilian Blank

Kontakt
Fon 0 23 83 / 933 307
Fax 0 23 83 / 933 119
E-Mail maximilian.blank@boenen.de

Adresse
Gemeinde Bönen, Am Bahnhof 7, 59199 Bönen 
Zimmer 422

Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und
Montag, Dienstag und Donnerstag 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr