
Gutscheine für die Energieberatung
Durch den Regionalverband Ruhr (RVR) können Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Projekts Energiesparhaus Ruhr Gutscheine für eine Energieberatung von bis zu 100,00€ erhalten. Der RVR möchte mit den Gutscheinen die Bürgerinnen und Bürger unterstützen und hofft damit einen kleinen lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausemissionen vor Ort zu leisten.
Voraussetzungen:
- Das Gebäude befindet sich in der Gemeinde Bönen.
- Der Beratungstermin muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Gutscheins vereinbart werden
- Muss über das Formular "Rückantwort Gutschein Energieberatung" der Kommune mitgeteilt werden.
- Der Beratungstermin muss bis zum 31.12.2023 durchgeführt werden.
- Die Beratungen erfolgen ausschließlich durch Berater der Verbraucherzentrale NRW, der Energieeffizienz Experten oder dem Bundesverband GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerk e.V..
- Verbraucherzentrale NRW: https://www.verbraucherzentrale.nrw
- Energieeffizienz Experten: https://www.energie-effizienz-experten.de/
- Bundesverband GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerk e.V.: https://www.gih.de/energieberatung/wohngebaeude-2/energieberatung/
- Die Einstiegs-Beratungen (60-90 Minuten) umfassen das gesamte Gebäude und werden vor Ort durchgeführt. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Beratung digital/online erfolgen.
- Für die Einlösung des Gutscheins muss die Rechnung über die erfolgte Beratung eingereicht werden. Erstattet wird der Rechnungsbetrag bis zu 100,00€, Mehrkosten sind von dem/der Antragsteller/in selbst zu tragen.
- Der/die Antragsteller/in wird nach circa einem Jahr zum Zwecke der Evaluierung kontaktiert und befragt, ob/welche Maßnahmen zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands durchgeführt bzw. geplant wurden.
Ablauf:
- Schritt 1: Antrag auf einen Gutschein herunterladen
- Schritt 2: Antrag ausfüllen und an Kommune senden
- Schritt 3: Gutschein erhalten
- Schritt 4: Termin für Energieberatung vereinbaren
- Schritt 5: Rückantwort ausfüllen und an Kommune senden
- Schritt 6: Beratungstermin durchführen
- Schritt 7: Rechnung (Kopie) über Beratung an Kommune senden
- Schritt 8: Rechnungskosten bis maximal 100,00€ erstattet bekommen