Schutz des Baumbestandes

Grundstückseigentümer, deren Flächen mit Bäumen bewachsen sind, haben sich aktiv am Baumschutz in der Gemeinde zu beteiligen. Bäume bedeuten Lebensräume für Vögel und Nager. Sie sorgen für genügend Sauerstoff in der Luft und nicht zuletzt spenden sie in den Sommermonaten wertvollen Schatten.

Im bebauten Innenbereich der Gemeinde Bönen wird der Baumbestand durch eine Baumschutzsatzung geschützt. In dieser Vorschrift finden Sie rechtliche Hinweise zum Schutz der Bäume. Beabsichtigen Sie das Fällen eines Baumes (Nadel- oder Laubbaum mit einem Umfang von 0,60m in einem Meter Höhe), müssen Sie das bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Die Beantragung können Sie über unser digitales Rathaus direkt Online durchführen.

 

Online Antrag Baumschutzsatzung

 

Für analoge Anträge können Sie auch das folgende Antragsformular nutzen.

Informationsbox

Ansprechpartner/in
Maximilian Drexler

Kontakt
Fon 0 23 83 / 933 307
Fax 0 23 83 / 933 119
E-Mail maximilian.drexler@boenen.de

Adresse
Gemeinde Bönen, Am Bahnhof 7, 59199 Bönen 
Zimmer 422

Sprechzeiten

Montag bis Freitags 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und
Montag, Dienstag und Donnerstag 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr